Mittwoch, 08. Februar 2012, 18:40 UTC+2

Informationen für Alleinerziehende: Alleinerziehend.net » Partnermonate für Alleinerziehende sind verfassungsgemäss

Infos für Alleinerziehende

Die Rechtsinformationen für Alleinerziehende werden zur Zeit überarbeitet und stehen in wenigen Tagen wieder zur Verfügung.
Wer Probleme mit dem Login hat kann sich ganz einfach sein Kennwort neu anfordern

Impressum
Urlaub für Alleinerziehende

Archiv

Alleinerziehende sind in vielen Bereichen benachteiligt. In einem Fall jedoch fühlte sich eine verheiratete Mutter aus Münster gegenüber Alleinerziehenden benachteiligt, sah das Grundgesetz gar in Gefahr und klagte. Sie bemängelte, dass sie nur 12 Monate Elterngeld erhalte, die 2 Partnermonate bekäme sie nur, wenn ihr Ehemann das Kind betreuen würde. Alleinerziehende würden aber auch ohne Partner 14 Monate Elterngeld erhalten.

Dies verstoße gegen Artikel 6 des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie. Die Richter beim Landessozialgericht in Essen sahen das jedoch anders (AZ: L 13 EG 27/09).

Die Essener Richter argumentierten dagegen, dass das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot den Gesetzgeber verpflichtet, Alleinerziehende nicht schlechter zu behandeln als zusammen lebende Eltern. Auch eine Benachteiligung verheirateter Paare gegenüber sogenannten „Patchworkfamilien“ konnte das Landessozialgericht nicht erkennen. „Der Gesetzgeber braucht nicht alle denkbaren vielfältigen Fallkonstellationen zu regeln, die der Sammelbegriff ’Patchworkfamilie’ bezeichnet“, erklärten die Richter. Die Regelung zum Elterngeld zwinge Eltern nicht zu einer bestimmten Ausgestaltung des Familienlebens, sondern mache lediglich ein Angebot, hieß es.


Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare.

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack-URL


 

Einen Kommentar hinterlassen

Spam protection by WP Captcha-Free