Kinder sind bei einer Scheidung immer die Leidtragenden. Sie haben deshalb auch nach der Trennung ein Recht auf ungestörten Umgang mit dem Elternteil, bei dem sie nicht leben. Ganz anders sah das jedoch anscheinend eine alleinerziehende Mutter aus Bayern, die dem geschiedenen Partner den Umgang mit dem gemeinsamen Kind ohne triftigen Grund verweigerte. Das Familiengericht in München entzog der Mutter jetzt das Sorgerecht, um weiteren Schaden von dem Kind ab zu wenden. (weiterlesen…)