Alleinerziehende sind in vielen Bereichen benachteiligt. In einem Fall jedoch fühlte sich eine verheiratete Mutter aus Münster gegenüber Alleinerziehenden benachteiligt, sah das Grundgesetz gar in Gefahr und klagte. Sie bemängelte, dass sie nur 12 Monate Elterngeld erhalte, die 2 Partnermonate bekäme sie nur, wenn ihr Ehemann das Kind betreuen würde. Alleinerziehende würden aber auch ohne Partner 14 Monate Elterngeld erhalten. (weiterlesen…)