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	<title>Alleinerziehend.net &#187; Umgangsrecht</title>
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	<description>Forum für alleinerziehende Mütter und Väter</description>
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		<title>Gericht entzieht alleinerziehenden Mutter das Sorgerecht</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 09:07:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alleinerziehend]]></category>
		<category><![CDATA[Sorgerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Umgangsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Kinder sind bei einer Scheidung immer die Leidtragenden. Sie haben deshalb auch nach der Trennung ein Recht auf ungestörten Umgang mit dem Elternteil, bei dem sie nicht leben. Ganz anders sah das jedoch anscheinend eine alleinerziehende Mutter aus Bayern, die dem geschiedenen Partner den Umgang mit dem gemeinsamen Kind ohne triftigen Grund verweigerte. Das Familiengericht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kinder sind bei einer <a href="http://www.alleinerziehend.net/Scheidung.php">Scheidung</a> immer die Leidtragenden. Sie haben deshalb auch nach der Trennung ein Recht auf ungestörten Umgang mit dem Elternteil, bei dem sie nicht leben. Ganz anders sah das jedoch anscheinend eine <b>alleinerziehende Mutter</b> aus Bayern, die dem geschiedenen Partner den Umgang mit dem gemeinsamen Kind ohne triftigen Grund verweigerte. Das Familiengericht in München entzog der Mutter jetzt das <b>Sorgerecht</b>, um weiteren Schaden von dem Kind ab zu wenden. <span id="more-13"></span>Nach dem Scheitern mehrerer Vermittlungsversuche wurde das Sorgerecht noch im Gerichtssaal dem Vater übergeben. Zuvor hatten sich die Eltern das <a href="http://www.alleinerziehend.net/Sorgerecht56.php">gemeinsame Sorgerecht</a> ausgeübt.</p>
<p>Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Anwältin der Mutter hat bereits Beschwerde eingelegt. Die Richterin erklärte, die alleinerziehende Mutter sei nicht in der Lage, ihre eigenen Probleme zurückzustellen und das Bedürfnis ihres Sohnes nach einem Kontakt zum Vater zu respektieren und zu unterstützen. Der Wechsel der Hauptbezugsperson sei vom Kind leichter zu verkraften als die fortdauernde Traumatisierung durch den Verlust einer Elternbeziehung.</p>
<p>Demnach konnte der Vater seinen Sohn in eineinhalb Jahren trotz mehrerer Umgangsvereinbarungen nur fünfmal sehen. Das Paar hatte sich vor zwei Jahren getrennt, das Kind blieb bei der Mutter. Verschiedene Vermittlungsversuche und auch Zwangsgeldandrohungen hätten nichts gebracht, erklärte das Gericht. Zuletzt habe die Mutter den Sohn sogar ohne Zustimmung des Vaters von seiner Schule abgemeldet.</p>
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